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   BVerwG, 17.04.2020 - 2 B 7.20   

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BVerwG, 17.04.2020 - 2 B 7.20 (https://dejure.org/2020,11791)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.2020 - 2 B 7.20 (https://dejure.org/2020,11791)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 2020 - 2 B 7.20 (https://dejure.org/2020,11791)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erhebung der Disziplinarklage in Unkenntnis der Schwerbehinderteneigenschaft des Beamten - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unterrichtung und Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor der Erhebung der Disziplinarklage; Veränderung des Behindertenstatus eines Beamten erst längere Zeit nach der Erhebung der Disziplinarklage

  • datenbank.nwb.de

    Erhebung der Disziplinarklage in Unkenntnis der Schwerbehinderteneigenschaft des Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 15.09

    Disziplinarverfahren; Mangel; Verfahrensfehler; Wesentlichkeit;

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2020 - 2 B 7.20
    Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kann nur der gerichtliche Verstoß gegen § 54 Abs. 3 Satz 1 LDG NW sein, nicht aber der Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens oder der Disziplinarklageschrift selbst (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 C 15.09 - BVerwGE 137, 192 Rn. 18 f.; Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 Rn. 3 und vom 20. Dezember 2016 - 2 B 127.15 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 64 Rn. 6).
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2020 - 2 B 7.20
    Dem Schutzbedürftigen, der den ihm zustehenden Schutz - aus welchen Gründen auch immer - nicht in Anspruch nehmen will, ist aus diesem Grund der Schutz nicht aus Fürsorgegründen "aufzudrängen" (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1988 - 5 C 67.85 - BVerwGE 81, 84 .).
  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07

    Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2020 - 2 B 7.20
    Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kann nur der gerichtliche Verstoß gegen § 54 Abs. 3 Satz 1 LDG NW sein, nicht aber der Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens oder der Disziplinarklageschrift selbst (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 C 15.09 - BVerwGE 137, 192 Rn. 18 f.; Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 Rn. 3 und vom 20. Dezember 2016 - 2 B 127.15 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 64 Rn. 6).
  • BVerwG, 07.04.2011 - 2 B 79.10

    Schwerbehinderung; Feststellungsverfahren nur auf Antrag; Kenntnis des

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2020 - 2 B 7.20
    Eine Maßnahme, die vom Dienstherrn in Unkenntnis der Schwerbehinderteneigenschaft des Beamten diesem gegenüber getroffen wird, ist daher nicht wegen einer unterbliebenen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung rechtswidrig, wenn der Beamte es unterlassen hat, den Dienstherrn von der Schwerbehinderung oder der Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten in Kenntnis zu setzen (BVerwG, Beschluss vom 7. April 2011 - 2 B 79.10 - Rn. 5).
  • BVerwG, 20.12.2016 - 2 B 127.15

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Postamtsrats i.R.e. Verurteilung wegen

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2020 - 2 B 7.20
    Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kann nur der gerichtliche Verstoß gegen § 54 Abs. 3 Satz 1 LDG NW sein, nicht aber der Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens oder der Disziplinarklageschrift selbst (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 C 15.09 - BVerwGE 137, 192 Rn. 18 f.; Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 Rn. 3 und vom 20. Dezember 2016 - 2 B 127.15 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 64 Rn. 6).
  • BAG, 23.11.2023 - 8 AZR 212/22

    Diskriminierung wegen einer Behinderung - Gleichstellung

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in den Entscheidungen vom 7. April 2011 (- 2 B 79.10 - Rn. 6) und 17. April 2020 (- 2 B 7.20 - Rn. 11) ausgeführt hat, der Dienstherr höre vorsorglich die Schwerbehindertenvertretung an, wenn ihn der Beamte über seinen Gleichstellungsantrag unterrichte, lagen dem andere Fallgestaltungen zugrunde.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 2/21

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Landtagskandidatur für die NPD

    Eine Maßnahme, die vom Dienstherrn in Unkenntnis der Schwerbehinderteneigenschaft des Beamten diesem gegenüber getroffen wird, ist daher nicht wegen einer unterbliebenen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung rechtswidrig, wenn der Beamte es unterlassen hat, den Dienstherrn von der Schwerbehinderung oder der Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten in Kenntnis zu setzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. April 2020 - 2 B 7.20 -, juris, Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2023 - 6 A 1652/20

    Zurruhesetzung eines Stadtoberinspektors wegen Dienstunfähigkeit; Regelungen zum

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17.4.2020 - 2 B 7.20 -, Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 74 = juris Rn. 10 f. und vom 7.4.2011 - 2 B 79.10 -, USK 2011, 82 = juris Rn. 5 f.; OVG NRW, Urteil vom 23.10.2019 - 3d A 3489/18.O -, juris Rn. 106.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - 31 A 2404/20

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.04.2020 - 2 B 7.20 -, juris Rn. 10 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2020 - 3d A 1940/19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.04.2020 - 2 B 7.20 -, juris Rn. 9.
  • VG München, 24.03.2021 - M 19L DK 20.3912

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil der

    Eine Mitteilung hierüber an die Disziplinarbehörde unterblieb jedoch, so dass eine Unterrichtung oder Anhörung der Schwerbehindertenvertretung nicht erforderlich war (BVerwG, B.v. 17.4.2020 - 2 B 7.20 - juris Rn. 10).
  • VG München, 24.03.2021 - M 19L DK 20.2587

    Disziplinarklage betreffend Kürzung des Ruhegehalts

    Eine Maßnahme, die vom Dienstherrn in Unkenntnis der Schwerbehinderteneigenschaft des Beamten diesem gegenüber getroffen wird, ist nicht wegen einer unterbliebenen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung rechtswidrig, wenn der Beamte es unterlassen hat, den Dienstherrn von der Schwerbehinderung oder der Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten in Kenntnis zu setzen (BVerwG, U.v. 17.4.2020 - 2 B 7.20 - juris Rn. 10; BayVGH, U.v. 16.1.2019 - 16a D 15.2672 - juris Rn. 18).
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